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DGUV Info 212-024

Gehörschutz

 

5 Gehörschutzarten










Grundsätzlich werden drei verschiedene Gehörschutzarten unterschieden:

Die Liste "Alle dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG−Baumusterprüfbescheinigung" findet sich in der DGUV Regel "Benutzung von Gehörschutz" (DGUV Regel 112−194).

    5.1 Kapselgehörschützer

 

Man unterscheidet:

Abb. 3
Kapselgehörschützer mit Kopfbügel

Abb. 4
Kapselgehörschützer mit Nackenbügel

Abb. 5
Kapselgehörschützer mit Universalbügel
Kann mit Bügel auf dem Kopf, unter dem Kinn oder im Nacken benutzt werden.

Abb. 6
Kapselgehörschützer, die nur an einem dazu passenden Arbeitsschutzhelm montiert werden dürfen.

Abb. 7
Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung
Laute Geräusche werden gedämmt. Leise Geräusche können elektronisch verstärkt werden, wobei die Sprachverständigung verbessert werden kann.

Abb. 8
Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
Es gibt Gehörschützer zur Verständigung, z.B. über Sprechfunk.

Abb. 9
Kapselgehörschützer mit ein− gebautem Radiogerät
Es werden nur Gehörschützer mit Pegelbegrenzung angeboten.






    5.2 Gehörschutzstöpsel

 

Man unterscheidet Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch und Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch (wieder verwendbare Gehörschutzstöpsel).*

Beispiele

fertig geformte

vor Gebrauch zu formende

Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch

Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch

Bügelstöpsel

Stöpsel mit Verbindungsschnur

* Nähere Angaben und Liste geeigneter Gehörschützer siehe Regel "Benutzung von Gehörschutz" (BGR⁄GUV−R−194).




    5.3 Otoplastiken

 

Otoplastiken sind im Ohr getragene Gehörschützer, die für den einzelnen Gehörgang individuell angefertigt werden.

Otoplastik

Abb.10: Otoplastiken




Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011