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DGUV Info 212-024 |
Grundsätzlich werden drei verschiedene Gehörschutzarten unterschieden:
Die Liste "Alle dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG−Baumusterprüfbescheinigung" findet sich in der DGUV Regel "Benutzung von Gehörschutz" (DGUV Regel 112−194).
Man unterscheidet:
Abb. 3 |
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Abb. 4 |
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Abb. 5 |
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Abb. 6 |
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Abb. 7 |
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Abb. 8 |
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Abb. 9 |
Man unterscheidet Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch und Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch (wieder verwendbare Gehörschutzstöpsel).*
Beispiele | ||
fertig geformte |
vor Gebrauch zu formende |
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Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch | ||
Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch | ||
Stöpsel mit Verbindungsschnur |
* Nähere Angaben und Liste geeigneter Gehörschützer siehe Regel "Benutzung von Gehörschutz" (BGR⁄GUV−R−194).
Otoplastiken sind im Ohr getragene Gehörschützer, die für den einzelnen Gehörgang individuell angefertigt werden.
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Abb.10: Otoplastiken
Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011