DGUV 

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DGUV Info 212-024

Gehörschutz

 

2 Zweck dieser Information

Diese Information soll:

über die Folgen der Nichtbenutzung informieren,

bei der Auswahl geeigneter Gehörschützer helfen,

zum Tragen von Gehörschützern motivieren.

Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011