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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung |
Für den Einsatz von Gehörschützern sollte der Unternehmer eine Betriebsanweisung erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthält, insbesondere Angaben über
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− Gefährdungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, |
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− das Verhalten der Benutzer beim Einsetzen und Entfernen der Gehörschützer, |
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− das Verhalten der Benutzer bei festgestellten Mängeln |
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− Einfluss der Tragedauer, |
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− Hygiene und Infektionsschutz, |
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− Hörbarkeit von Warnsignalen. |
Ein Muster einer Betriebsanweisung befindet sich im Informationsmodul „Musterbetriebsanweisung”.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009