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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Ist ein Bereich als Lärmbereich gekennzeichnet, ist in jedem Fall Gehörschutz zu benutzen. Außerdem ist ab einem Tages−Lärmexpositionspegel von LEX,8h = 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von LpC,peak = 137 dB der bereitgestellte Gehörschutz vom Mitarbeiter zu benutzen, was vom Unternehmer kontrolliert werden muss.
Überschreitet der Tages−Lärmexpositionspegel den Wert von LEX,8h = 80 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel den Wert von LpC,peak = 135 dB, muss Gehörschutz vom Unternehmer bereitgestellt und sollte vom Mitarbeiter benutzt werden. Personen mit bestehender Hörminderung müssen den Gehörschutz bereits ab LEX,8h = 80 dB(A) benutzen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016