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PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen |
Der in Lärmbereichen tätige Personenkreis, für den der Einsatz eines Hörgerätes sinnvoll ist, bestimmt sich aus
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der Arbeitssituation bzw. Arbeitsaufgabe (Sprachkommunikation, Signalerkennung), |
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dem Umfang der Hörminderung und aus |
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dem Schallpegel im Arbeitsbereich. |
Grundsätzlich besteht nur bei Personen, die am Lärmarbeitsplatz mit Kollegen kommunizieren oder Signale oder Arbeitsgeräusche wahrnehmen müssen, die Notwendigkeit, über die Benutzung von Hörgeräten am Lärmarbeitsplatz zu entscheiden (s. Anhang 1).
Da die eingesetzten Hörgeräte in ihrem am Ohr erzeugten Schallpegel auf L' EX,8h = 85 dB(A) beschränkt werden, ist der erzeugte Schallpegel ab einem bestimmten Hörverlust zu gering und eine Unterhaltung wird unmöglich. In diesen Fällen ist eine Versorgung mit Hörgeräten mit Gehörschutzfunktion nicht mehr sinnvoll.
Ist die betreffende Person in einem Lärmbereich mit LEX,8h ab 100 dB(A) tätig, ist eine Kommunikation auch für ohrgesunde Personen kaum möglich und der Hörgeräteeinsatz folglich nicht sinnvoll.
Quelle:
Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011