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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Prinzipiell darf man mit einem eingeschalteten Hörgerät nicht im Lärm arbeiten. Es gibt jedoch spezielle Hörgeräte, die für den Einsatz im Lärmbereich konzipiert und zugelassen sind. Sie erfüllen gleichzeitig die Anforderungen an Gehörschutz.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016