DGUV 

PSA - Mobil

PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen

Gehörschutz

    3. Hörgeräte mit Baumusterprüfbescheinigung als Gehörschutz

Zum Einsatz in Lärmbereichen sind nur Hörgeräte zulässig, die zusammen mit einer geeigneten Otoplastik als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) geprüft sind und eine Baumusterprüfbescheinigung besitzen. Sie wird für die spezielle Kombination Hörgerät mit Otoplastik ausgestellt und gilt nur für diese Kombination.




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011