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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    13. Betriebsanweisung

Für den Einsatz von Gehörschützern sollte der Unternehmer eine Betriebsanweisung erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthält, insbesondere Angaben über

   

− Gefährdungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung,

   

− das Verhalten der Benutzer beim Einsetzen und Entfernen der Gehörschützer,

   

− das Verhalten der Benutzer bei festgestellten Mängeln

   

− Einfluss der Tragedauer,

   

− Hygiene und Infektionsschutz,

   

Hörbarkeit von Warnsignalen.

Ein Muster einer Betriebsanweisung befindet sich im Informationsmodul „Musterbetriebsanweisung”.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009