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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung |
Alle verwendeten Gehörschützer müssen die Mindestschalldämmwerte der DIN EN 352−1 bis −3 erfüllen.
Tabelle2: Mindestschalldämmung
Frequenz in Hz |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
8000 |
(Mf − sf) in dB |
>5 |
8 |
10 |
12 |
12 |
12 |
12 |
Dies wird bei der Baumusterprüfung vor der Handelszulassung durch eine notifizierte Stelle geprüft und vom Hersteller durch Konformitätserklärung und CE−Zeichen bestätigt. Verwendet man gekennzeichnete Produkte, kann man davon ausgehen, dass mindestens diese Schalldämmung erreicht wird.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009