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PL-Einsatz von Gehörschutzstöpseln |
Lagerung:
Für eine saubere Aufbewahrung der Gehörschützer, die nicht in Gebrauch sind, müssen entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sein. Für Gehörschutzstöpsel sind dies z.B. Aufbewahrungsbeutel oder −dosen. Bei Gehörschutzstöpseln aus Schaumstoff (PVC) kann es während längerer Lagerungsdauer zur Verhärtung des Stöpselmaterials kommen.
Gehörschützer müssen in geeigneter Umgebung aufbewahrt werden. Die Herstellerangaben zur richtigen Lagerung sind hierbei zu beachten. Neue Gehörschützer wie auch Austauschteile müssen in geeigneter Form jederzeit verfügbar sein.
Hygiene und Pflege:
Bei der Benutzung von Gehörschutzstöpseln können sich Verunreinigungen wie Staub am Stöpselkörper anlagern. Deswegen sind wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel regelmäßig nach den Angaben des Herstellers zu reinigen. Durch häufiges Reinigen kann sich das Material verändern und dadurch die Schalldämmung reduziert werden. Die Benutzer müssen auch darauf hingewiesen werden, dass ein Arzt, z.B. der Betriebsarzt, aufgesucht werden muss, wenn sie Hautreizungen im Gehörgang bemerken. In diesem Fall sollten kurzfristig Kapselgehörschützer, bei Bedarf mit schweißabsorbierender Zwischenlage aus Baumwollgewebe, verwendet werden.
Inspektion und Austausch:
Im Zweifelsfall sind die Gehörschützer hinsichtlich ihrer Gestalt mit einem unbenutzten Gehörschützer gleichen Typs zu vergleichen. Insbesondere ist ein Austausch erforderlich, wenn sie ihre Form verändert haben und die Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Alterung:
Alterung kann eine Minderung der Schalldämmung zur Folge haben. Insbesondere ist nach längerer Lagerung die Elastizität der PVC−Stöpselkörper zu prüfen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutzstöpseln", Dezember 2009