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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Die Kennzeichnung muss auf der kleinsten Verkaufseinheit erfolgen, d.h. nicht jeder Stöpsel ist gekennzeichnet.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016