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Gehörschutz für Personen mit Hörminderung

Gehörschutz

    1.3 Otoplastiken

Otoplastiken sind Gehörschutzstöpsel, die für den einzelnen Gehörgang individuell angefertigt werden. Man kennt sie als Hartotoplastiken (Polyacrylat, Nylon) oder als Weichotoplastiken (Silikonmaterial).




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Personen mit Hörminderung", Dezember 2011 (Anhang Mai 2013)