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PL-Einsatz von Kapselgehörschutz |
Kapselgehörschützer sind grundsätzlich zu empfehlen, wenn die Art der Tätigkeit (grobe Tätigkeiten mit Verschmutzung) die Benutzung von Gehörschutzstöpseln erschwert (z.B. Bauwesen) oder der Unternehmer unter Berücksichtigung der Vor− und Nachteile zu dem Ergebnis kommt, dass diese Gehörschutzart von den Versicherten als vorteilhaft empfunden wird und die Akzeptanz höher als bei Gehörschutzstöpseln ist.
Die Informationsbroschüren der Hersteller sind zu beachten. Sind Gehörschützer für das linke oder rechte Ohr unterschiedlich gestaltet, müssen sie seitenrichtig benutzt werden.
Damit die Schutzwirkung der Gehörschützer erreicht wird, ist Folgendes zu beachten: Die Position der Kapseln muss korrekt eingestellt werden und sie müssen mit dem Bügel in der vorgesehenen Position (Kopf, Nacken oder Helm) getragen werden.
Bei Kapselgehörschützern mit Nacken− oder Kinnbügel wird durch das Kopfband das Verrutschen der Kapseln nach unten verhindert.
Quelle:
Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Kapselgehörschutz", Dezember 2009