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PL-Einsatz von Gehörschutzstöpseln |
Gehörschutzstöpsel sind grundsätzlich zu empfehlen, wenn Kapselgehörschützer wegen der Größe der Kapseln, wegen deren Masse oder dem Druck auf den Kopf abgelehnt werden.
Bügelstöpsel können als sehr angenehm als Ersatz für Kapselgehörschutz empfunden werden, wenn häufiges Auf− und Absetzen erforderlich ist.
Die Verwendung von Gehörschutzstöpseln mit Verbindungsschnur ist immer dann sinnvoll, wenn der Stöpsel zeitweise aus dem Ohr entfernt werden muss und die Gefahr besteht, dass er verloren geht. Gehörschutzstöpsel mit Verbindungsschnur stellen bei Arbeiten in der Nähe bewegter Maschinenteile eine Gefährdung dar und sollen in solchen Fällen nicht verwendet werden.
In einigen Industriezweigen (insbesondere der Lebensmittelindustrie) ist sogar die Verwendung von detektierbaren Gehörschutzstöpsel (Metallmarker zur Ortung) empfehlenswert.
Gehörschutzstöpsel zur einmaligen Verwendung sind immer dann angebracht, wenn eine starke Verschmutzung vorliegt und ein wiederverwendbarer Gehörschutzstöpsel durch mögliche Verschmutzung eine Gefährdung für den Träger bedeuten kann.
Silikonhaltige Gehörschutzstöpsel werden nicht verwendet, wenn Qualitätsprobleme beim Lackieren von Bauteilen auftreten können (insbesondere in der Kfz−Industrie).
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutzstöpseln", Dezember 2009