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DGUV Info 212-024

Gehörschutz

    5.2 Gehörschutzstöpsel

Man unterscheidet Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch und Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch (wieder verwendbare Gehörschutzstöpsel).*

Beispiele

fertig geformte

vor Gebrauch zu formende

Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch

Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch

Bügelstöpsel

Stöpsel mit Verbindungsschnur

* Nähere Angaben und Liste geeigneter Gehörschützer siehe Regel "Benutzung von Gehörschutz" (BGR⁄GUV−R−194).




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011