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DGUV Info 212-024 |
Man unterscheidet Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch und Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch (wieder verwendbare Gehörschutzstöpsel).*
Beispiele | ||
fertig geformte |
vor Gebrauch zu formende |
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Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen Gebrauch | ||
Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch | ||
Stöpsel mit Verbindungsschnur |
* Nähere Angaben und Liste geeigneter Gehörschützer siehe Regel "Benutzung von Gehörschutz" (BGR⁄GUV−R−194).
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011