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PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen |
Besitzt die Otoplastik einschließlich ihres akustischen Anschlussschlauches und ausgeschaltetem Hörgerät eine für den Arbeitsplatz geeignete Schalldämmung, so kann diese Otoplastik wie ein selbständiger passiver Gehörschutz benutzt werden, wobei in diesem Fall das Hörgerät nachprüfbar ausgeschaltet und angeschlossen bleiben muss. Dabei muss die Otoplastik mit angeschlossenem, aber ausgeschaltetem Hörgerät eine Baumusterprüfbescheinigung besitzen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011