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Informationsmodul "Funktionskontrollen bei Gehörschutz-Otoplastiken" |
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Von der Bundesregierung erlassen, 2007 in Kraft getreten, staatliches Recht |
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Status: Grundlage der Funktionskontrolle |
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Link: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf |
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Siehe § 8 Gehörschutz Absatz 4 „Der Zustand des ausgewählten persönlichen Gehörschutzes ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Stellt der Arbeitgeber dabei fest, dass die Anforderungen des Absatzes 2 Satz 2 nicht eingehalten werden, hat er unverzüglich die Gründe für diese Nichteinhaltung zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, die für eine dauerhafte Einhaltung der Anforderungen erforderlich sind.” Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen |