DGUV 

PSA - Mobil

Gehörschutz

Zum Gebrauch dieser Anwendung "Gehörschutz" des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für mobile Endgeräte




Informationen (DGUV-Informationen)

Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind diese durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, werden grundsätzlich durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.




Regeln (DGUV-Regeln)

Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/ Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.




Präventionsleitlinien

Mit Inkrafttreten der Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurde der "Maximal zulässige Expositionswert" (MZE) von 85 dB(A) unter Berücksichtigung von Gehörschutz eingeführt. Dieser muss individuell eingehalten werden. Damit wird es erforderlich, die Auswahl von Gehörschutz mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Auch bei der Benutzung muss sichergestellt werden, dass der Gehörschutz ordnungsgemäß verwendet wird, um die notwendige Schalldämmung zu erreichen.

Neben der DGUV Regel 112−194 "Benutzung von Gehörschutz" (bisher BGR/GUV−R 194), die den Stand der Technik festschreibt, und verschiedenen BG−Informationen bietet der FA PSA mit dem System der Präventionsleitlinien teilweise noch weiter gehende Informationen. Kernstück ist eine allgemeine Leitlinie, die die Themen behandelt, die für alle Einsatzfelder gelten. Wer weitere Informationen sucht oder zu einzelnen Sachverhalten weiter in die Tiefe gehen will, findet diese in speziellen Präventionsleitlinien, die aber auch für sich allein angewendet werden können. Dort wird das jeweilige Thema ausführlicher und detaillierter dargestellt. Beispiele für diese Leitlinien sind die einzelnen Typen von Gehörschutz oder die Auswahlmethoden, aber auch Spezialthemen, wie Gehörschutz für besondere Personengruppen (z.B. Personen mit Hörminderung) oder für spezielle Situationen (z. B. Warnsignalhören), die noch in Vorbereitung sind.

Das System der Präventionsleitlinien wird kontinuierlich erweitert, wobei auch Informationsmodule bereitgestellt werden. Diese Informationsmodule sollen Hintergrundinformationen, z. B. zu medizinischen Fragen der Gehörschutzbenutzung, liefern.

Die Präventionsleitlinien und Informationsmodule werden über das Internet auf der Seite des FA PSA bei der DGUV zur Verfügung gestellt. Die Zugriffsmöglichkeit über das Internet vermeidet Wartezeiten, die mit der Bestellung von Schriften verbunden sind. Das Sachgebiet Gehörschutz kann einfacher und zeitnah eine Aktualisierung der Teile vornehmen und auf diesem Wege immer aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.




Quellen: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212-024 Information Gehörschutz, März 2011 und
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz, November 2014
Website des DGUV−Fachbereichs PSA zu Gehörschutz−Präventionsleitlinien