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Gehörschutz für Personen mit Hörminderung |
Bei Personen mit Hörminderung leidet die gesamte akustische Wahrnehmung. Bei der typischen Lärmschwerhörigkeit treten Hörverluste zuerst im Bereich um 4000 Hz auf und erweitern sich hin zu tieferen Frequenzen. Dadurch leidet mit ansteigender Hörminderung das soziale Sprachverhalten und den Gesprächen mehrerer Personen kann nicht mehr gefolgt werden. Bei der Benutzung von Gehörschutz wird dieser Effekt noch verstärkt; denn die Dämmung der meisten Produkte nimmt zu den höheren Frequenzen hin zu, so dass die Pegel im geschädigten Bereich noch zusätzlich reduziert werden. Außerdem führen die durchgelassenen tieffrequenten Störgeräusche zur Verdeckung der höherfrequenten Anteile. Damit wird zusätzlich zu der Verschiebung des Klangbildes durch die Hörminderung eine weitere Klangveränderung durch den Gehörschutz erzeugt.
Beispiel: Ein Mitarbeiter muss das Geräusch einer Maschine hören und beurteilen. An diesem Arbeitsplatz wurde ein Schalldruckpegel von 90 dB(A) gemessen. Das bedeutet Terzpegel von 75 − 85 dB. Ein hochschalldämmender Kapselgehörschutz hat im Bereich hoher Frequenzen Dämmwerte von etwa 40 dB. Liegt in diesem Frequenzbereich nun eine Hörminderung von 40 dB oder mehr vor, sind diese Frequenzen nicht mehr hörbar und der Mitarbeiter kann das Maschinengeräusch nicht mehr richtig wahrnehmen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Personen mit Hörminderung", Dezember 2011 (Anhang Mai 2013)