DGUV 

PSA - Mobil

Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    9. Prüfung

Gehörschützer gehören der Zertifizierungskategorie II für persönliche Schutzausrüstung an. Der Hersteller muss sein Produkt bei einer notifizierten Stelle zur EG−Baumusterprüfung einreichen. Bei der Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Zusatzeinrichtungen geprüft (z.B. Kommunikationseinrichtungen). Die Erfüllung aller Anforderungen an den Gehörschutz wird durch die EG−Baumusterprüfbescheinigung bestätigt. Auf dieser Basis erklärt der Hersteller durch die Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit der PSA−Richtlinie 89⁄686⁄EWG.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009