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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
In der Praxis werden die im Labor ermittelten und auf der Verpackung angegebenen Schalldämmwerte meist nicht erreicht. Es sind folgende Praxisabschläge anzuwenden:
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Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel KS = 9 dB |
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Fertig geformte Gehörschutzstöpsel KS = 5 dB |
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Bügelstöpsel KS = 5 dB |
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Kapselgehörschutz KS = 5 dB |
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Gehörschutz−Otoplastiken * KS = 3 dB |
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Bei Extremsituationen mit Verwendung von Kombinationen aus Stöpseln und Kapseln ist je nach Stöpselart ein Wert von KS = 9 dB bzw. 5 dB anzunehmen. |
*Funktionskontrolle bei der Auslieferung und danach regelmäßig im Abstand von maximal zwei Jahren.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016