DGUV 

PSA - Mobil

PL-Otoplastik - Anwendung

Gehörschutz

    10. Funktionsprüfung von Gehörschutz−Otoplastiken

Nur bei fachgerechter Funktionskontrolle bei Auslieferung (maximal. bis zu sechs Monate nach Lieferdatum) sowie regelmäßig wiederkehrender Funktionskontrolle im Abstand von höchstens zwei Jahren wird die Schutzwirkung der Otoplastik gewährleistet (funktionale Anpassung). Anwendbar sind akustische Prüfungen oder Druckmessungen der im Gehörgang getragenen Otoplastik. Für jede Methode müssen vom Verantwortlichen zulässige Grenzen festgelegt werden.

Die Kontrolle bei Auslieferung unterliegt der Verantwortung des Herstellers (Inhaber der Baumusterprüfbescheinigung), da dieser nach der PSA−Richtlinie 89⁄686⁄EWG nur Produkte mit ausreichender Schutzwirkung in den Verkehr bringen darf. Dabei sind das in der Baumusterprüfung festgelegte Prüfverfahren und die dazugehörigen Kriterien zum Bestehen der Funktionsprüfung anzuwenden. Für die wiederkehrenden Funktionskontrollen ist der Unternehmer verantwortlich, der nach §8 der LärmVibrationsArbSchV den Zustand des Gehörschutzes regelmäßig prüfen muss. Die Prüfungen selbst können nur von fachkundigen Personen z.B. Hersteller oder Betriebsarzt durchgeführt werden. Es ist empfehlenswert, den Hersteller mit der Durchführung der Kontrollen zu beauftragen. Der Hersteller kann die Durchführung an Vertragspartner, z.B. Vertreiber der Otoplastiken, delegieren, ist aber für die Qualitätssicherung verantwortlich.

Werden die wiederkehrenden Prüfungen nicht vom Hersteller bzw. mit einer anderen Methode als der der Erstprüfung durchgeführt, müssen schon bei der Auslieferung Vergleichsdaten zwischen den beiden Prüfverfahren ermittelt werden.

Wechselt der Hersteller das Prüfverfahren, muss sichergestellt sein, dass die Ergebnisse vergleichbare Aussagen zulassen.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann von einer gesicherten Schalldämmung der Otoplastik ausgegangen werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen.




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutz−Otoplastiken", September 2010