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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    2. Anwendungsbereich

Diese Allgemeine Präventionsleitlinie „Gehörschutz” findet Anwendung auf die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Gehörschutz sowie auf die Feststellung seiner Eignung. Sie ist Grundlage für konkretisierende Präventionsleitlinien und erläuternde Informationsmodule, z. B. zum Lärmminderungsprogramm.
Diese Allgemeine Präventionsleitlinie findet keine Anwendung auf die Auswahl und Bereitstellung von Gehörschutz als Einschlafhilfe, Tauchhilfe (Wasserverschluss) oder zum Druckausgleich beim Fliegen oder als Komfortmittel zur akustischen Isolation.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009