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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    1. Vorbemerkung

Diese Allgemeine Präventionsleitlinie „Gehörschutz” bildet die Grundlage für ergänzende Präventionsleitlinien und erläuternde Infomodule (in Vorbereitung). Sie stellt den Stand des Wissens des Sachgebietes Gehörschutz im Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen” zur Prävention von Lärmschwerhörigkeiten am Arbeitsplatz dar und richtet sich an Unternehmer, Versicherte und alle mit betrieblichem Arbeitsschutz an Lärmarbeitsplätzen befasste Personen.

In dieser Allgemeinen Präventionsleitlinie „Gehörschutz” werden insbesondere die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV), die PSA−Benutzungsverordnung, die BGV A1 „Grundsätze der Prävention”, die BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz” sowie allgemeine Grundsätze des Gesundheitsschutzes berücksichtigt.

Sie informiert über Gefährdungsmöglichkeiten an Lärmarbeitsplätzen, z. B. Tätigkeiten in Lärmbereichen oder durch kombinierte Belastungen.
Dargestellt werden Schädigungssituationen und Möglichkeiten der Prävention. Sie gibt einen Überblick über die Arten von Gehörschutz und Hinweise für die Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von geeignetem Gehörschutz.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009