DGUV 

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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    11. Mindestschalldämmung von Gehörschutz

Alle verwendeten Gehörschützer müssen die Mindestschalldämmwerte der DIN EN 352−1 bis −3 erfüllen.

Tabelle2: Mindestschalldämmung

Frequenz in Hz

125

250

500

1000

2000

4000

8000

(Mf − sf) in dB

>5

8

10

12

12

12

12

Dies wird bei der Baumusterprüfung vor der Handelszulassung durch eine notifizierte Stelle geprüft und vom Hersteller durch Konformitätserklärung und CE−Zeichen bestätigt. Verwendet man gekennzeichnete Produkte, kann man davon ausgehen, dass mindestens diese Schalldämmung erreicht wird.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009