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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Wer finanziert den Gehörschutz?

Der Arbeitgeber hat den Gehörschutz kostenlos zu Verfügung zu stellen. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) übernehmen die Kosten nur, wenn die akute Gefahr des Entstehens oder der Verschlechterung einer Berufskrankheit (BK 2301 Lärm) besteht (nach § 3 Berufskrankheiten−Verordnung).




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016