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Informationsmodul "Funktionskontrollen bei Gehörschutz-Otoplastiken"

Gehörschutz

    3.2 Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Von der Bundesregierung erlassen, 2007 in Kraft getreten, staatliches Recht

Status: Grundlage der Funktionskontrolle

Link: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf

Siehe § 8 Gehörschutz Absatz 4

„Der Zustand des ausgewählten persönlichen Gehörschutzes ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Stellt der Arbeitgeber dabei fest, dass die Anforderungen des Absatzes 2 Satz 2 nicht eingehalten werden, hat er unverzüglich die Gründe für diese Nichteinhaltung zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, die für eine dauerhafte Einhaltung der Anforderungen erforderlich sind.”




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
DGUV www.dguv.de/fb-psa
Informationsmodul Funktionskontrollen bei Gehörschutz−Otoplastiken, September 2011