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DGUV Regel 112-194 |
Da bei Lärmexpositionspegeln ab 80 dB(A) eine Gehörgefährdung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, soll auf die Benutzung der bereitgestellten Gehörschützer ab diesem Lärmexpositionspegel hingewirkt werden.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011