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DGUV Info 212-823

Gehörschutz

    4.14 Arbeitsumgebung

Bei der Auswahl der Gehörschützerarten ist die jeweilige Arbeitsumgebung zu berücksichtigen, und zwar

Exposition im Dauerlärm oder wiederholte kurzzeitige Lärmexposition,

informationshaltige Arbeitsgeräusche,

Warnsignale,

Ortung von Schallquellen,

Sprachkommunikation,

hohe Temperaturen,

starke Staubbelastung,

persönliche Unverträglichkeiten beim Benutzer.

Für die Akzeptanz ist die richtige Auswahl nach den Einflussfaktoren der Arbeitsumgebung von entscheidender Bedeutung.

Tabelle 3 zeigt die Eignung der einzelnen Gehörschützertypen für verschiedene Arbeitsumgebungen.

Tabelle 3 Eignung der Gehörschützer für bestimmte Einsatzfälle

(1) geeignet mit schweißabsorbierender Zwischenlage

(2) Stöpsel ohne Griff (insbesondere vor Gebrauch zu formende Stöpsel) nur nach vorheriger Händereinigung einsetzen

(3) Staub kann sich am Gehörschutz anlagern und je nach Art der Staubbelastung die Haut reizen.

(Typische Tätigkeiten mit starker Staubbelastung sind: Schleifarbeiten in Behältern, Gussputzen)

− grundsätzlich nicht geeignet

+ grundsätzlich geeignet

+⁄− im Einzelfall geeignet⁄ungeeignet

Anmerkung zu Zeilen d) und e):

Generell sind Gehörschützer mit möglichst frequenzunabhängiger Schalldämmung geeignet (siehe Abschnitt 4.9)




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014