DGUV 

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DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.1.3.2.2 Gehörschutz−Otoplastiken

Gehörschutz−Otoplastiken sind eine Sonderform der fertig geformten Gehörschutzstöpsel. Sie werden individuell nach dem Ohr und insbesondere dem Gehörgang des Trägers geformt und verschließen den Gehörgang, ohne (in normaler Kopfhaltung) einen Druck auf die Gehörgangwandungen auszuüben. Bei einigen Modellen ist durch verschiedene Filter eine Anpassung der Schalldämmung in gewissen Grenzen, entsprechend den Erfordernissen am Arbeitsplatz, möglich.

Druckerscheinungen sind bei Gehörschutz−Otoplastiken aus hartem Material möglich, wenn während der Benutzung häufig erhebliche Kopfdrehungen ausgeführt werden.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011