PSA - Mobil |
DGUV Info 212-024 |
Ob Gehörschützer getragen werden, hängt ganz entscheidend vom Verhalten und der Einstellung der Vorgesetzten ab:
• |
Der Vorgesetzte muss mit gutem Beispiel vorangehen und immer den Gehörschützer benutzen, wenn er einen Lärmbereich betritt. |
• |
Er sollte regelmäßig kontrollieren, ob der vorgeschriebene Gehörschützer auch getragen wird. Auch gegenüber Betriebsfremden hat er durchzusetzen, dass Gehörschützer benutzt werden. |
• |
Er muss selbst davon überzeugt sein, dass Gehörschützer wichtig sind. Nur dann kann er auch seine Mitarbeiter entsprechend motivieren. |
• |
Er führt Unterweisungen zu Gesundheitsrisiken durch Lärm durch. |
• |
Falls Argumente und Vorbild nicht fruchten, muss notfalls mit disziplinarischen Maßnahmen vorgegangen werden. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011