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PSA - Mobil |
DGUV Regel 112-194 |
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Bestandteile der arbeitsmedizinischen Vorsorge Lärm sind
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die indviduell richtige Auswahl von Gehörschutz, |
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die Unterweisung zur wirksamen Benutzung, |
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der Einfluss der Benutzungsdauer auf die Wirksamkeit des verwendeten Gehörschutzes. |
Die arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm ist vom Unternehmer entsprechend der Arb−MedVV zu veranlassen bzw. anzubieten.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011