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DGUV Regel 112-194 |
Es dürfen nur einwandfreie Gehörschützer benutzt werden. Der Unternehmer führt in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen (mindestens jährlich) Sichtprüfungen der Gehörschützer und der Tragegewohnheiten durch.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011