PSA - Mobil |
DGUV Regel 112-194 |
Bei der Auswahl der Gehörschützerarten ist die jeweilige Arbeitsumgebung zu berücksichtigen, und zwar
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Exposition im Dauerlärm oder wiederholte kurzzeitige Lärmexposition, |
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Auftreten von Spitzenschalldruckpegeln im Bereich der Auslösewerte, |
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informationshaltige Arbeitsgeräusche, |
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Warnsignale, |
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Ortung von Schallquellen, |
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Sprachkommunikation, |
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hohe Temperaturen, |
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persönliche Unverträglichkeiten des Benutzers. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011