DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

Anhang 7

Anatomie des Ohres

Zum besseren Verständnis ist nachstehend die Anatomie des Ohres beschrieben:

Das Außenohr umfasst die Ohrmuschel mit der Ohrmulde vor dem Gehörgang und den Gehörgang selbst. Der Gehörgang ist etwa 3,5 cm lang, besteht aus einem knorpeligen und knöchernen Teil (vgl. Abbildung 14) und reicht bis zum Trommelfell. Der knorpelige Teil enthält Haare, die insbesondere bei Männern im fortgeschrittenen Lebensalter das korrekte Tragen von Gehörschutzstöpseln erschweren können. Beim Einsetzen kolbenartiger zu langer Gehörschutzstöpsel wird Ohrenschmalz (Cerumen) und daran gebundener Staub in den knöchernen Teil des äußeren Gehörgangs geschoben. Von hier kann er nur noch durch eigene Reinigungsversuche von außen (mit den damit verbundenen nicht unerheblichen Risiken einer Trommelfellverletzung) oder bei einer Ohrenspülung durch den Arzt entfernt werden.

Die Weite des Gehörganges ist individuell sehr unterschiedlich. Es gibt Personen mit großen Gehörgangsdurchmessern von 14 m. Die meisten Gehörgangsdurchmesser liegen im Bereich von 7 bis 11 m. Nur wenige Menschen haben einen runden Gehörgang. Meist ist der Querschnitt leicht ellipsenförmig. Bei manchen Menschen sind die Gehörgangsquerschnitte linsenförmig flach.

Abb. 14 Äußeres Ohr und Mittelohr

a. knorpeliger Teil des Gehörganges

b. knöcherner Teil des Gehörganges

c. Trommelfell

d. Paukenhöhle

e. Eustachische Röhre

Das Mittelohr umfasst das Trommelfell, die Paukenhöhle und die Gehörknöchelchenkette. Das Mittelohr ist über die Eustachische Röhre mit dem Mund− und Rachenraum verbunden. Über diese Verbindung stellt sich im Mittelohr, z. B. beim Schlucken, der äußere Luftdruck ein.

Wird im knöchernen Teil des Gehörgangs beim Einsetzen des Gehörschutzstöpsels ein Überdruck erzeugt oder stellt sich dort durch Kaubewegungen ein Unterdruck ein, führt dies zu unangenehmen Verspannungen des Trommelfells.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011