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DGUV Info 212-024 |
Weitergehende Informationen sind in der Regel „Benutzung von Gehörschutz” (BGR⁄GUV−R 194) enthalten; siehe Online−Version
Außerdem kann man in der Information „Gehörschutz−Kurzinformation für Personen mit Hörverlust” (BGI 686) und der Information „Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr” (BGI 673) nachlesen oder das PC−Programm zur Auswahl von Gehörschutz
www.dguv.de/webcode/d4785
verwenden.
Weitere Fragen kann man mit den ausgebildeten Ansprechpartnern in der Firma besprechen.
Das sind im Allgemeinen:
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der Betriebsarzt, |
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die Sicherheitsfachkraft, |
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Zusätzliche Informationen erhält man über den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011