PSA - Mobil |
DGUV Regel 112-194 |
Damit die Schutzwirkung der Gehörschützer erreicht wird, ist Folgendes zu beachten:
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Die Position der Kapseln muss korrekt eingestellt werden und sie müssen mit dem Bügel in der vorgesehenen Position (Kopf, Nacken oder Helm) getragen werden. |
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Bei Kapselgehörschützern mit Nacken− oder Kinnbügel ist durch das Kopfband das Verrutschen der Kapseln nach unten zu verhindern. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011