PSA - Mobil |
DGUV Info 212-823 |
Als Kombinationen zum Gehörschutz werden insbesondere Schutzbrillen, Schutzhelme sowie Atem− und Gesichtsschutz verwendet. Müssen außer Gehörschützern solche zusätzlichen Schutzausrüstungen bzw. Ausrüstungen am Kopf getragen werden, ist darauf zu achten, dass
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die dadurch zusätzliche Beanspruchung des Benutzers möglichst gering gehalten wird, |
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die Schalldämmung des Gehörschützers sowie die Schutzwirkung der anderen persönlichen Schutzausrüstung nicht verringert wird. |
In den meisten Fällen sind daher Gehörschutzstöpsel zu bevorzugen.
Brillenbügel sollen möglichst flach sein. Kapselgehörschützer mit breiten und weichen Kissen sind zu bevorzugen.