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DGUV Info 212-823 |
Gehörschützer müssen bei gehörgefährdenden Lärmpegeln während der gesamten Aufenthaltsdauer getragen werden, damit eine optimale Schutzwirkung erreicht wird. Die Schutzwirkung wird drastisch verringert, wenn Gehörschutz für kurze Zeit nicht getragen wird (siehe Abb. 6 und Tabelle 2).
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Abb. 6 Effektive Dämmung eines Gehörschützers in Abhängigkeit von der Expositionszeit ohne Gehörschützer
Tabelle 2 Einfluss der Tragedauer auf die effektive Schutzwirkung eines Gehörschützers mit einer Schalldämmung von 30 dB
Tragedauer im Lärm |
Erreichbare Schalldämmung |
100 % |
30 dB |
99 % |
20 dB |
90 % |
10 dB |
75 % |
6 dB |
50 % |
3 dB |
Tabelle 2 Einfluss der Tragedauer auf die effektive Schutzwirkung eines Gehörschützers mit einer Schalldämmung von 30dB
Anmerkung
Wird ein Gehörschützer während eines 8−Stunden−Tages nur 4 Stunden getragen, beträgt seine effektive Schutzwirkung näherungsweise nur 3 dB.
Beispiel
Es liegt eine gleichbleibende Geräuschbelastung mit einem Ltief:EX,8h von 105 dB vor und es wird ein Gehörschützer mit einer Schalldämmung von 30 dB verwendet. Wird der Gehörschützer während der gesamten 8 Stunden getragen, beträgt der für das Gehör wirksame Pegel L' EX,8h = 75 dB. Wird der Gehörschützer während eines 8−Stunden−Tages 30 Minuten lang nicht benutzt, beträgt der LStrichEX,8h = 93 dB; somit ist trotz der Benutzung eines Gehörschützers das Risiko eines lärmbedingten Hörverlustes gegeben.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014