PSA - Mobil |
DGUV Info 212-823 |
Es sollen nur Gehörschützer ausgewählt werden, die dem Stand der Technik entsprechen (CE−Kennzeichnung). Außerdem sind medizinische Auffälligkeiten (z. B. Hörverlust, Tinnitus) zu berücksichtigen.
Bei der Benutzung sind von Bedeutung z. B.:
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Höhe der Exposition, |
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die Schalldämmung, |
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die Tragedauer, |
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die Arbeitsumgebung, |
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der Tragekomfort, |
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medizinische Auffälligkeiten, |
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die Vereinbarkeit mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen. |
Insbesondere wenn entsprechend dem DGUV Grundsatz G 20 „keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen” bestehen, ist eine sorgfältige Auswahl des Gehörschützers im Einzelfall erforderlich.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014