PSA - Mobil |
DGUV Regel 112-194 |
Bei der Unterweisung wird die Informationsbroschüre des Herstellers erläutert und angewendet.
Die Informationsbroschüre des Herstellers enthält u. a. Hinweise auf
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eine funktionsgerechte Benutzung, |
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Art und Möglichkeit der Reinigung, |
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Austausch von Einzelteilen, z. B. Dichtungskissen von Kapselgehörschützern, |
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Schalldämmung, |
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Beschreibung des Gehörschützers (Typenbezeichnung), |
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– zu Gehörschutzstöpseln: Anzahl der lieferbaren Größen⁄Größenbereiche, |
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– zu Kapselgehörschützern: Masse, Art des Bügels, Art der Dichtungselemente, gegebenenfalls Typ des zugehörigen Industrieschutzhelms. |
Sofern erforderlich, müssen weitergehende Informationen zu den eingesetzten Gehörschützern gegeben werden. Dies betrifft insbesondere
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das Richtungshören (siehe Abschnitt 3.3.10.4 ), |
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die Vereinbarkeit mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen (siehe Abschnitt 3.3.12),
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen |