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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
An Arbeitsplätzen mit monotoner Tätigkeit kann das Tragen eines Gehörschützers mit integriertem Radioempfang oder integrierter Musikwiedergabe die Motivation der Beschäftigten positiv beeinflussen. Durch den Radioempfang oder die Musikwiedergabe darf keine zusätzliche Gefährdung des Gehörs entstehen. Die Sprach− und Signalerkennung wird beim Radiohören deutlich schlechter. Durch das Radiohören darf kein Unfallrisiko entstehen. Vor dem Einsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.