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DGUV Regel 112-194 |
Zum mehrfachen Gebrauch bestimmte Gehörschützer müssen regelmäßig gewartet, d. h. auch gereinigt werden, um
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ein Nachlassen der Schutzwirkung, |
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Hautreizungen oder |
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andere Ohrprobleme zu vermeiden. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011