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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
In der IFA−Positivliste (siehe auch Anhang 3 der DGUV Regel 112−194) gibt es bzgl. Warnsignalhörbarkeit mehrere Kennzeichen:
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W: Kriterien "Warnsignalhören allgemein", "informationshaltige Geräusche" und "Sprachverständlichkeit" erfüllt (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 3,6 dB⁄Oktave) |
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X: Extrem flachdämmender Gehörschutz. Ist für Personen mit Hörminderung geeignet. Kann auch für Musiker geeignet sein. (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 2 dB⁄Oktave) |
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S: Signalhören im Gleisoberbau möglich |
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V: Signalhören für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr möglich |
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E1: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Sehr gut geeignet, insbesondere für Personen mit Hörminderung geeignet. |
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E2: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Gut geeignet. |
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E3: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Bedingt geeignet. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016