DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.3.12 Kombination von mehreren Persönlichen Schutzausrüstungen

Wesentliche Kombinationen sind das gleichzeitige Benutzen von:

Industrieschutzhelmen,

Augenschutz

Atemschutz

Schutzkleidung und

Gehörschutz

Es gibt geeignete und geprüfte Kombinationen aus Kapselgehörschützern und Industrieschutzhelmen. Bei anderen PSA−Arten ist die Verwendung von Gehörschutzstöpseln angezeigt.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011