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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Gibt es einen Anspruch auf die Bereitstellung einer Gehörschutz−Otoplastik?

Nein, der Arbeitgeber muss jedem Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dabei muss es sich nicht um eine Gehörschutz−Otoplastik handeln.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016