DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.4 Lagerung, Inspektion und Pflege

Zum mehrfachen Gebrauch bestimmte Gehörschützer müssen regelmäßig gewartet, d. h. auch gereinigt werden, um

ein Nachlassen der Schutzwirkung,

Hautreizungen oder

andere Ohrprobleme zu vermeiden.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011