DGUV 

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DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.1.3.2 Gehörschutzstöpsel

Alle Gehörschützer, die im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragen werden, sind Gehörschutzstöpsel. Es sind folgende Arten zu unterscheiden:

fertig geformte Gehörschutzstöpsel einschließlich Gehörschutz−Otoplastiken,

vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel,

Bügelstöpsel.

Einige Typen werden wahlweise mit und ohne Verbindungsschnur, in verschiedenen Größen oder mit elektronischen Zusatzeinrichtungen (siehe Abschnitt 3.1.3.1.2 ) angeboten.

Abb. 2 Fertig geformte Gehörschutzstöpsel

Abb. 3 Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel

Abb. 4 Gehörschutz−Otoplastik

Abb. 5 Bügelstöpsel




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011