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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in Lärmbereichen ist Gehörschutz zu tragen. Grundlage ist § 7(4) der LärmVibrationsArbSchV.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016