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DGUV Info 212-024 |
Jeder Gehörschützer sollte auch entsprechend seiner Eignung bezüglich Einwirkungsfaktoren und Arbeitsumgebung ausgewählt werden.
Tabelle 1: Eignung der einzelnen Gehörschutz−Typen
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Gehörschutzstöpsel mit Verbindungsschnur können sowohl Stöpsel zum einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch als auch Otoplastiken sein.
Zu Kapselgehörschützern ist zu raten:
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wenn häufiges Auf− und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist, z. B. bei nur kurzem Aufenthalt im Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung, |
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wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden, |
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wenn beim Tragen von Stöpseln eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen beobachtet wird. |
Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung
Diese eignen sich sehr gut an Arbeitsplätzen, an denen Kommunikation erforderlich ist und gelegentlich sehr hohe Schallpegel auftreten. Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung können für Personen mit Hörminderung die Kommunikationsfähigkeit erhöhen, ohne deren Gehör zu gefährden.
Kapselgehörschützer mit Radio
An Arbeitsplätzen mit monotoner Tätigkeit kann das Tragen eines Kapselgehörschützers mit integriertem UKW−Radio die Motivation der Beschäftigten positiv beeinflussen. Natürlich darf nicht vergessen werden, dass die Sprach− und Signalerkennung beim Radiogenuss deutlich schlechter wird. Durch das Radiohören darf kein Unfallrisiko entstehen. Der Gehörschützer kann nur an Arbeitsplätzen eingesetzt werden, an denen man akustisch „abschalten” kann.
Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
Durch den Sprechfunk darf keine zusätzliche Gefährdung des Gehörs entstehen. Der Arbeitgeber soll den Gehörschützer so auswählen, dass der Pegel am Ohr durch eindringenden Lärm und gleichzeitige Gespräche per Funk nicht zu laut werden kann. Gut geeignet sind Komplettgeräte, weil Funkeinrichtung und Gehörschutz vom Hersteller aufeinander abgestimmt sind.
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen:
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für Arbeitsplätze mit andauernder Lärmeinwirkung, |
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bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern, |
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bei gleichzeitigem Tragen von Brille und Gehörschützer, |
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wenn andere persönliche Schutzausrüstungen (Kopfschutz, Schutzbrille, Atemschutz, Visier, Strahlerhelm) getragen werden müssen. |
Bügelstöpsel verursachen beim Anschlagen einen lauten Impuls am Ohr des Trägers und sind nicht geeignet für Arbeitsplätze, wo mit dem Anschlagen des Bügels gerechnet werden muss,z. B. Schweißerarbeitsplätze.
Es werden auch Gehörschutzstöpsel mit Verbindungsschnur angeboten; sie sind für Tätigkeiten, bei denen die Gefahr des Einzugs der Verbindungsschnur besteht, nicht geeignet.
Otoplastiken sind zu empfehlen, wenn
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Kapselgehörschützer ungeeignet sind und andere Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden, |
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auf Grund arbeitsmedizinischer Befunde und bei schon vorhandenen Hörverlusten ein besonders sicherer Schutz notwendig wird, |
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hohe Trageakzeptanz erforderlich ist. |
Da es für Otoplastiken eine vorgegebene Position im Gehörgang gibt, werden sie zwangsläufig richtig getragen, sofern sie korrekt eingesetzt werden. Bei fachgerechter Herstellung und Anpassung und mit Funktionskontrolle bei der Übergabe und danach regelmäßig mindestens alle zwei Jahre erreichen sie somit die beabsichtigte Schutzwirkung.
Alle anderen Gehörschutzstöpsel können hingegen mehr oder weniger tief in den Gehörgang eingesetzt werden. Nicht ausreichend tiefes Einsetzen der Stöpsel beeinträchtigt die Schutzwirkung jedoch erheblich.
Gehörschutzstöpsel mit elektronischen Zusatzeinrichtungen sind ebenfalls erhältlich und haben prinzipiell dieselbe Funktionsweise wie Kapselgehörschützer.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011